Jus­tiz­mi­nis­te­rin Ste­fa­nie Hubig will das Sor­ge­recht für gewalt­tä­ti­ge Eltern­tei­le ein­schrän­ken. Der Grund­satz: Wer die Part­ne­rin oder den Part­ner schlägt, ver­liert das unein­ge­schränk­te Recht auf Umgang mit dem gemein­sa­men Kind. Das ist kei­ne Här­te, son­dern längst über­fäl­li­ger Kin­der­schutz.

Die bis­he­ri­ge Rechts­la­ge ist absurd: Nur wenn das Kind selbst direkt von Gewalt betrof­fen ist, kann das Umgangs­recht ein­ge­schränkt wer­den. Als ob Kin­der nicht lei­den wür­den, wenn sie mit­er­le­ben müs­sen, wie ein Eltern­teil den ande­ren ter­ro­ri­siert. Die Trau­ma­for­schung zeigt ein­deu­tig: Kin­der, die häus­li­che Gewalt mit­er­le­ben, tra­gen oft lebens­lan­ge psy­chi­sche Schä­den davon.

Hubigs Ansatz geht wei­ter als bis­he­ri­ge Rege­lun­gen. Auch psy­chi­sche Gewalt – schwe­re Belei­di­gun­gen, Bedro­hun­gen, sys­te­ma­ti­sche Ernied­ri­gung – soll künf­tig Grund für Ein­schrän­kun­gen sein. Das ist kon­se­quent. Denn psy­chi­sche Gewalt hin­ter­lässt oft tie­fe­re Wun­den als kör­per­li­che Über­grif­fe.

Kri­ti­ker wer­den ein­wen­den: Hier droht Miss­brauch, fal­sche Anschul­di­gun­gen könn­ten als Waf­fe im Sor­ge­rechts­streit ein­ge­setzt wer­den. Die­se Gefahr besteht. Aber sie darf nicht dazu füh­ren, dass wir Kin­der wei­ter unge­schützt las­sen. Fami­li­en­ge­rich­te müs­sen genau prü­fen, Bewei­se wür­di­gen, im Zwei­fel beglei­te­ten Umgang anord­nen. Aber der Grund­satz muss gel­ten: Kin­der­schutz geht vor Eltern­recht.

Beson­ders wich­tig ist Hubigs zwei­ter Vor­stoß: Betrof­fe­ne sol­len schnel­ler aus gemein­sa­men Miet­ver­trä­gen her­aus­kom­men. Vie­le Frau­en blei­ben in Gewalt­be­zie­hun­gen gefan­gen, weil sie wirt­schaft­lich abhän­gig sind, weil der Ex-Part­ner die Auf­lö­sung des Miet­ver­trags blo­ckiert. Hier braucht es kla­re gesetz­li­che Rege­lun­gen: Wer Gewalt aus­übt, ver­liert das Recht, den ande­ren an gemein­sa­me Ver­trä­ge zu fes­seln.

Die geplan­ten Anti-Gewalt-Trai­nings sind ein Anfang, aber nicht die Lösung. Vie­le Betrof­fe­ne ändern ihr Ver­hal­ten nicht durch Kur­se, son­dern nur durch kon­se­quen­te Sank­tio­nen. Fuß­fes­seln allein rei­chen nicht – aber sie sind ein wich­ti­ges Instru­ment im Gesamt­pa­ket.

Was fehlt in Hubigs Kon­zept? Eine kla­re Ant­wort auf die Fra­ge, wie das Umgangs­recht ein­ge­schränkt wer­den soll, wenn alle noch zusam­men­woh­nen. Hier braucht es prag­ma­ti­sche Lösun­gen: Weg­wei­sun­gen, Annä­he­rungs­ver­bo­te, not­falls poli­zei­li­che Durch­set­zung.

Der Vor­stoß der Jus­tiz­mi­nis­te­rin ist über­fäl­lig. Zu lan­ge hat der Staat weg­ge­schaut, wenn Gewalt in Fami­li­en statt­fand. Zu lan­ge galt das Man­tra: Auch schlech­te Väter sind Väter. Nein. Wer sei­ne Fami­lie ter­ro­ri­siert, ver­wirkt Pri­vi­le­gi­en. Kin­der haben ein Recht auf gewalt­frei­es Auf­wach­sen. Die­ses Recht muss end­lich Vor­rang haben vor dem Umgangs­recht gewalt­tä­ti­ger Eltern.