Justizministerin Stefanie Hubig will das Sorgerecht für gewalttätige Elternteile einschränken. Der Grundsatz: Wer die Partnerin oder den Partner schlägt, verliert das uneingeschränkte Recht auf Umgang mit dem gemeinsamen Kind. Das ist keine Härte, sondern längst überfälliger Kinderschutz.
Die bisherige Rechtslage ist absurd: Nur wenn das Kind selbst direkt von Gewalt betroffen ist, kann das Umgangsrecht eingeschränkt werden. Als ob Kinder nicht leiden würden, wenn sie miterleben müssen, wie ein Elternteil den anderen terrorisiert. Die Traumaforschung zeigt eindeutig: Kinder, die häusliche Gewalt miterleben, tragen oft lebenslange psychische Schäden davon.
Hubigs Ansatz geht weiter als bisherige Regelungen. Auch psychische Gewalt – schwere Beleidigungen, Bedrohungen, systematische Erniedrigung – soll künftig Grund für Einschränkungen sein. Das ist konsequent. Denn psychische Gewalt hinterlässt oft tiefere Wunden als körperliche Übergriffe.
Kritiker werden einwenden: Hier droht Missbrauch, falsche Anschuldigungen könnten als Waffe im Sorgerechtsstreit eingesetzt werden. Diese Gefahr besteht. Aber sie darf nicht dazu führen, dass wir Kinder weiter ungeschützt lassen. Familiengerichte müssen genau prüfen, Beweise würdigen, im Zweifel begleiteten Umgang anordnen. Aber der Grundsatz muss gelten: Kinderschutz geht vor Elternrecht.
Besonders wichtig ist Hubigs zweiter Vorstoß: Betroffene sollen schneller aus gemeinsamen Mietverträgen herauskommen. Viele Frauen bleiben in Gewaltbeziehungen gefangen, weil sie wirtschaftlich abhängig sind, weil der Ex-Partner die Auflösung des Mietvertrags blockiert. Hier braucht es klare gesetzliche Regelungen: Wer Gewalt ausübt, verliert das Recht, den anderen an gemeinsame Verträge zu fesseln.
Die geplanten Anti-Gewalt-Trainings sind ein Anfang, aber nicht die Lösung. Viele Betroffene ändern ihr Verhalten nicht durch Kurse, sondern nur durch konsequente Sanktionen. Fußfesseln allein reichen nicht – aber sie sind ein wichtiges Instrument im Gesamtpaket.
Was fehlt in Hubigs Konzept? Eine klare Antwort auf die Frage, wie das Umgangsrecht eingeschränkt werden soll, wenn alle noch zusammenwohnen. Hier braucht es pragmatische Lösungen: Wegweisungen, Annäherungsverbote, notfalls polizeiliche Durchsetzung.
Der Vorstoß der Justizministerin ist überfällig. Zu lange hat der Staat weggeschaut, wenn Gewalt in Familien stattfand. Zu lange galt das Mantra: Auch schlechte Väter sind Väter. Nein. Wer seine Familie terrorisiert, verwirkt Privilegien. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreies Aufwachsen. Dieses Recht muss endlich Vorrang haben vor dem Umgangsrecht gewalttätiger Eltern.