Ema Gre­mel und ihre drei Kin­der haben sich aus einer gewalttäti­gen Bezie­hung befreit, doch der Weg in die Sicher­heit war geprägt von finan­zi­el­len Hür­den. Jede Klei­nig­keit wur­de zum Anlass für Gewalt, erzählt Gre­mel, die schließ­lich mit ihren Kin­dern im Früh­jahr 2022 ins Frau­en­haus flüch­te­te. Die ver­meint­li­che Sicher­heit in die­ser Ein­rich­tung wur­de jedoch durch hohe Kos­ten getrübt – 160 Euro pro Tag, etwa 4.800 Euro im Monat, die Gre­mel selbst auf­brin­gen muss­te.

Die finan­zi­el­le Belas­tung von Frau­en­häu­sern in Deutsch­land ist ein weit­rei­chen­des Pro­blem. Jede vier­te Frau muss­te 2022 für ihre Not­un­ter­kunft voll oder antei­lig bezah­len. Das deut­sche Sys­tem zur Finan­zie­rung von Frau­en­häu­sern ist unein­heit­lich und hin­ter­lässt vie­le Betrof­fe­ne ohne adäqua­ten Schutz. Frau­en, die kei­nen Anspruch auf Sozi­al­leis­tun­gen haben, wer­den vor die Wahl gestellt: Gewalt ertra­gen oder für den Schutz zah­len?

Die Geschich­te von Ema Gre­mel ver­deut­licht, dass die finan­zi­el­le Unsi­cher­heit in Frau­en­häu­sern nicht nur phy­si­sche, son­dern auch psy­chi­sche Belas­tun­gen ver­ur­sacht. Der Druck, den Auf­ent­halt selbst zu finan­zie­ren, führt dazu, dass Frau­en in die­ser bedroh­li­chen Situa­ti­on auch noch um ihre Exis­tenz kämp­fen müs­sen. Das Feh­len einer bun­des­ein­heit­li­chen Rege­lung belas­tet nicht nur die Betrof­fe­nen, son­dern auch die Mit­ar­bei­te­rin­nen der Frau­en­häu­ser, die stän­dig um finan­zi­el­le Unter­stüt­zung rin­gen.

Die aktu­el­le Lage führt zu zusätz­li­chen Exis­tenz­ängs­ten, da vie­le Frau­en ihre Arbeit auf­ge­ben müs­sen, um Schutz zu suchen. Bea­tri­ce Tapp­mei­er vom auto­no­men Frau­en­haus Bie­le­feld betont den Anspruch, jede Frau auf­zu­neh­men, unab­hän­gig von ihrer finan­zi­el­len Situa­ti­on. Den­noch bleibt die Unsi­cher­heit bestehen, da regio­na­le Ver­ein­ba­run­gen jeder­zeit kip­pen kön­nen.

Die Frau­en­hauskoor­di­nie­rung setzt sich seit Jah­ren für eine ein­heit­li­che Finan­zie­rung ein, denn der­zeit schie­ben Bund, Län­der und Kom­mu­nen die Ver­ant­wor­tung hin und her. Schles­wig-Hol­stein ist das ein­zi­ge Land, das die Kos­ten für Frau­en­häu­ser kom­plett über­nimmt. Die Bun­des­re­gie­rung ver­spricht Ver­bes­se­run­gen, doch bis­her bleibt wenig kon­kre­tes Han­deln erkenn­bar.

Die Geschich­te von Ema Gre­mel zeigt, dass es drin­gend not­wen­dig ist, eine bun­des­ein­heit­li­che Finan­zie­rung für Frau­en­häu­ser zu schaf­fen. Die finan­zi­el­le Bür­de darf nicht län­ger auf den Schul­tern der Opfer las­ten. Frau­en sol­len sich in der bedroh­li­chen Situa­ti­on in Sicher­heit brin­gen kön­nen, ohne sich zusätz­lich um die Finan­zie­rung sor­gen zu müs­sen. Es ist höchs­te Zeit für einen ent­schlos­se­nen Schutz der­je­ni­gen, die vor häus­li­cher Gewalt flie­hen und für eine umfas­sen­de Daseins­vor­sor­ge in Form von finan­zi­ell unter­stütz­ten Frau­en­häu­sern.

Den Bei­trag von Moritz Mül­len­der ist am 9. Janu­ar 2024 in der taz erschie­nen: https://taz.de/Frauen-muessen-fuer-Frauenhaeuser-zahlen