… ist die Gesamt­heit aller Straf­ta­ten, die den Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den nicht bekannt sind. Ein Teil die­ses Dun­kel­fel­des bleibt unzu­gäng­lich, da die Betei­lig­ten ent­we­der ihre Iden­ti­tät nicht preis­ge­ben oder kei­ne Kennt­nis von der straf­recht­li­chen Rele­vanz des Vor­falls haben.