Eine BKA-Kam­pa­gne, die zeigt: Auch jun­ge Men­schen tref­fen Ent­schei­dun­gen mit Kon­se­quen­zen
41,3 Pro­zent. Die­se Zahl aus der poli­zei­li­chen Kri­mi­nal­sta­tis­tik 2022 soll­te auf­hor­chen las­sen: Über vier von zehn Ver­däch­ti­gen im Bereich Ver­brei­tung von Miss­brauchs­dar­stel­lun­gen sind selbst unter 18 Jah­re alt. Das Bun­des­kri­mi­nal­amt reagiert mit der Kam­pa­gne #dont­sen­dit – und lie­fert damit Mate­ri­al für eine Dis­kus­si­on, die auch IZOG am Her­zen liegt.

Die Ent­schei­dung, die alles ver­än­dert
Der Mecha­nis­mus ist sim­pel und gefähr­lich zugleich: Jugend­li­che erstel­len Nackt­bil­der von sich selbst und ver­sen­den sie – per Whats­App, Snap­chat oder Insta­gram. Was als ver­meint­lich harm­lo­ser Ver­trau­ens­be­weis beginnt, kann zur Straf­tat wer­den. Denn: Wenn ein Kind unter 14 Jah­ren ein Nackt­bild von sich erstellt, han­delt es sich recht­lich um eine Miss­brauchs­dar­stel­lung. Punkt.

Das Ver­sen­den, Wei­ter­lei­ten, ja selbst der blo­ße Besitz sol­cher Auf­nah­men ist nach § 184b StGB straf­bar – seit 2021 als Ver­bre­chen mit Frei­heits­stra­fen von einem bis zehn Jah­ren. Auch wenn Kin­der unter 14 Jah­ren straf­un­mün­dig sind: Für alle ande­ren wird es ernst.

War­um das The­ma zu IZOG passt
Bei IZOG arbei­ten wir mit Men­schen, die sich ent­schie­den haben, gewalt­tä­tig zu wer­den. Das klingt nach einer ande­ren Welt als Klas­sen­chats vol­ler wei­ter­ge­lei­te­ter Bil­der. Ist es aber nicht.
Denn hin­ter dem leicht­fer­ti­gen Wei­ter­lei­ten steckt eine Ent­schei­dung. Eine, die oft ohne Nach­den­ken getrof­fen wird – aber den­noch bewusst. Der Fin­ger tippt auf „Sen­den”. Das ist kein Unfall. Das ist eine Hand­lung.
Die Kam­pa­gne #dont­sen­dit setzt genau dort an: beim Moment vor dem Klick. Sie fragt nicht „Was ist dir pas­siert?”, son­dern „Was tust du da eigent­lich?”.

Was Eltern und Fach­kräf­te wis­sen soll­ten
Ein­mal ver­sen­de­te Bil­der sind nicht mehr kon­trol­lier­bar. Sie kön­nen kur­sie­ren, Jah­re spä­ter wie­der auf­tau­chen, als Druck­mit­tel ein­ge­setzt wer­den. Das BKA weist zu Recht dar­auf hin: Auch Eltern kön­nen betrof­fen sein, etwa wenn Bil­der auf gemein­sam genutz­ten Gerä­ten oder in Cloud-Diens­ten lan­den.
Die Emp­feh­lung ist klar: Offe­ne Gesprä­che über digi­ta­le Ver­ant­wor­tung. Nicht als Droh­ku­lis­se, son­dern als ech­te Aus­ein­an­der­set­zung mit der Fra­ge: Wel­che Ent­schei­dun­gen tref­fe ich online – und wel­che Fol­gen kön­nen sie haben?

Der IZOG-Blick
Prä­ven­ti­on beginnt nicht bei der Stra­fe. Sie beginnt bei der Erkennt­nis, dass jede Hand­lung eine Ent­schei­dung ist. Das gilt für kör­per­li­che Gewalt genau­so wie für digi­ta­le Über­grif­fe.
Wenn ein Jugend­li­cher ein inti­mes Bild ohne Ein­ver­ständ­nis wei­ter­lei­tet, hat er sich dafür ent­schie­den. Wenn jemand sol­che Bil­der anfor­dert, sam­melt oder ver­brei­tet – ist das kei­ne Lau­ne, son­dern ein Akt mit Ver­ant­wor­tung.

#dont­sen­dit ist mehr als ein Hash­tag. Es ist eine Auf­for­de­rung zur Selbst­re­fle­xi­on. Und genau das unter­stüt­zen wir.


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