WDR-Recherchen zeigen ein strukturelles Versagen: Familiengerichte ignorieren häusliche Gewalt bei Sorgerechtsverfahren – und ermöglichen so fortgesetzte Kontrolle und Bedrohung.
Ein Mann entscheidet sich jahrelang für Gewalt gegen seine Partnerin. Tritte in den Bauch während der Schwangerschaft, Schläge, Bisswunden, versuchte Vergewaltigung vor den Augen des gemeinsamen Kindes, Drohungen zu töten. Er wird verurteilt – wegen Körperverletzung, Nötigung, später wegen Vergewaltigung. Die Beweise sind dokumentiert: ärztliche Atteste, Fotos, Zeugenaussagen.
Und trotzdem: Das Familiengericht ordnet regelmäßigen Umgang mit dem Kind an. Die Frau muss bei gemeinsamen Terminen neben ihm sitzen. Sie braucht seine Unterschrift für die Schulanmeldung des Sohnes.
Gewalt ist kein Beziehungskonflikt
Was der WDR in seiner Recherche für das Magazin Westpol dokumentiert, ist kein Einzelfall. Es ist ein Muster. Familiengerichte behandeln häusliche Gewalt wie einen “Beziehungskonflikt”, der sich durch Mediation lösen lässt. Sie drängen auf Einigung zwischen einer Frau und dem Mann, der sich wiederholt entschieden hat, sie zu verletzen und zu bedrohen. Die Richterin im beschriebenen Fall soll gesagt haben, die Verurteilung sei ja “längere Zeit her”. Als wäre eine bewusste Entscheidung zur Gewalt ein Verfallsdatum.
Das strukturelle Problem
Gudrun Lies-Benachib, Familienrichterin am Oberlandesgericht Frankfurt, benennt es klar: “Wir haben ein strukturelles Problem.” Die Verfahrensregeln sind für den “Normalfall” gemacht – Eltern, die sich trennen und schnell eine Umgangsregelung brauchen. Vier Stunden Arbeitszeit pro Fall. Erster Termin innerhalb von vier Wochen. “Aber Gewaltvorwürfe sind eben nicht der Normalfall”, sagt Lies-Benachib.
Die Istanbul-Konvention, seit Jahren geltendes Recht in Deutschland, schreibt vor: Familiengerichte müssen häusliche Gewalt bei Sorgerechtsverfahren berücksichtigen. Artikel 31 ist eindeutig. Nur: In deutsches Sozialrecht übertragen wurde das bis heute nicht. Das Bundesjustizministerium plant einen Gesetzentwurf – für Anfang 2026.
Was das für die Prävention bedeutet
Aus Sicht der Gewaltprävention zeigt dieser Fall ein fundamentales Problem: Menschen, die sich für Gewalt entscheiden, erleben keine Konsequenzen, die ihre Kontrolle über die betroffene Person beenden. Im Gegenteil: Das Familienrecht wird zum Instrument, um Zugang und Einfluss aufrechtzuerhalten.
Der Leiter der Kinderschutzambulanz Neuss, Mike Clausjürgens, macht deutlich: Kinder sind bereits gefährdet, wenn sie Gewalt miterleben. “Allein die Zeugenschaft reicht.” Zahlreiche Studien belegen das.
Wenn Gerichte dennoch Umgang anordnen – mit einem Mann, der vor den Augen seines Sohnes seine Mutter angegriffen hat –, dann ignorieren sie nicht nur die Gefährdung. Sie signalisieren: Die bewusste Entscheidung zur Gewalt hat keine nachhaltigen Folgen für dein Leben.
Was sich ändern muss
NRW-Justizminister Benjamin Limbach hat ein Gesetz für besseren Gewaltschutz auf den Weg gebracht. Familiengerichte sollen einfacher Fußfesseln anordnen können. Fortbildungen zur Istanbul-Konvention werden beworben – aber nicht verpflichtend.
Das reicht nicht.
Wer sich für Gewalt entscheidet, trifft eine bewusste Wahl. Diese Entscheidung muss Konsequenzen haben – auch im Familienrecht. Solange Gerichte häusliche Gewalt als Randnotiz behandeln, ermöglichen sie, dass die Kontrolle weitergeht. Mit richterlichem Segen.
Quelle: WDR Westpol, 30.11.2025 – “Sorgerecht und Gewaltschutz”
https://www1.wdr.de/fernsehen/westpol/videos/sorgerecht-und-gewaltschutz-100.html